RADIX – Radikaldemokratische Initiative

Nazis entwaffnen – ein sicheres Land für alle!

Den Schock überwinden

In den letzten Monaten, Wochen und Tagen gewinnt autoritäre und faschistische Politik immer mehr Raum. Sowohl hier als auch weltweit. Trotz massiver Demos gegen Rechts lassen uns viele sich demokratische nennende Parteien im Stich. Diese Dauerschocks können die einen lähmen. Dem wollen wir uns entgegen setzen. Mit der hier vorgestellten Kampagne bieten wir eine konkrete antifaschistische Aktion für Euch an.

Die alarmierende Realität steigender rechtsextremer Gewalt (BfV, o.D.) – von Anschlägen in Hanau bis zu Angriffen auf unsere Mitbürger*innen – zeigt, dass wir handeln müssen. Unsere Sicherheit und Demokratie steht auf dem Spiel, wenn Rechsextremist*innen weiterhin Zugang zu Schusswaffen haben. Die Ergebnisse dieser Bundestagswahl und das enorme Erstarken der AfD – vor allem in den neuen Bundesländern – steigern das Risiko rechtsextremistischer Gewalt mehr denn je.

Um dies zu verhindern, hat der Gesetzgeber das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) eingeführt. Es wurde am 17. Februar 2020 verabschiedet und ist seit dem 01. September 2020 in Kraft. Das Gesetz verfolgt klare, präventive Maßnahmen (BMI, o.D.).

Allein die Mitgliedschaft in verfassungswidrigen Vereinen – oder in Vereinen, die als verfassungswidrige Verdachtsfälle gelten (seit 2024 zählt dazu die AfD) – führt durch die Gesetzesänderung dazu, dass Personen als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft werden. Ihre Waffenerlaubnis kann entzogen werden, ohne dass ihr verfassungswidriges Verhalten einzeln nachgewiesen werden muss (LTO, 2024).

Rechtliche Grundlagen und Umsetzung

Gesetzliche Grundlagen:
Das deutsche Waffengesetz (WaffG) und die dazugehörige Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) bilden seit der Neuregelung im Jahr 2003 den Rahmen für den sicheren Umgang mit Waffen. Ergänzt wird dies durch das 3. WaffRÄndG, das insbesondere die regelmäßige Überprüfung der waffenrechtlichen Eignung (alle 5 Jahre) vorsieht und die Zusammenarbeit der Waffenbehörden mit den Verfassungsschutzstellen stärkt (BMI, o.D.).

Neuordnung der Regelunzuverlässigkeit:
Durch die Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG wird bereits aufgrund der Mitgliedschaft in verfassungswidrigen Organisationen – etwa bei bestimmten AfD-Strukturen – eine Regelunzuverlässigkeit festgestellt. Gerichtsurteile, unter anderem des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 (22 K 7087/20), bestätigen eine konsequente Anwendung, die den Zugang zu Schusswaffen wirksam unterbindet.

Regionale Umsetzung:
Obwohl das Waffenrecht bundeseinheitlich geregelt ist, liegt die praktische Umsetzung in den Händen der Waffenbehörden der einzelnen Bundesländer. Diese Behörden – angesiedelt bei Landratsämtern, Stadtverwaltungen oder Polizeibehörden (Zoll, o.D.)– führen neben der Erstantragsprüfung auch regelmäßige Folgeüberprüfungen durch, um sicherzustellen, dass nur verlässliche Personen im Besitz von Waffen bleiben (BMI, o.D.).

Erhöhte Gefahrenlage – Aus aktuellen Berichten

Waffeneigentum unter Rechtsextremist*innen:
Im Jahr 2023 besaßen rund 1.500 Rechtsextremist*innen Schusswaffen (ntv, 2025). Diese Zahl verdeutlicht das enorme Risiko, das von bewaffneten Extremist*innen ausgeht, und unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf, diese Zugänge konsequent zu unterbinden.

Maßnahmen in Sachsen-Anhalt:
Ein Bericht des MDR zeigt, dass in Sachsen-Anhalt bereits konkrete Schritte unternommen werden, um AfD-Mitgliedern – die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden – den Waffenbesitz zu entziehen. Diese Maßnahmen signalisieren, dass die Landespolitik den Schutz der Demokratie ernst nimmt und bereit ist, konsequent gegen verfassungsfeindliche Strukturen vorzugehen (MDR, 2025).

Unsere Forderungen – Gemeinsam handeln!

Konsequente Umsetzung und Kontrolle:
Es muss bundesweit sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen einheitlich angewendet werden. Die Zusammenarbeit zwischen lokalen Waffenbehörden und dem Verfassungsschutz muss weiter intensiviert werden, um frühzeitig verdachtsbehaftete Fälle zu erkennen und zu unterbinden.

Politischer und gesellschaftlicher Druck:
Nur ein geschlossenes, gesellschaftliches und politisches Engagement kann dazu beitragen, den Zugang von Extremist*innen zu Waffen nachhaltig zu verhindern. Unsere Kampagne „Nazis entwaffnen“ ruft alle demokratisch Gesinnten dazu auf, sich aktiv einzubringen – sei es durch politische Forderungen, lokale Initiativen oder öffentliche Aufklärung.

Schutz unserer Demokratie:
Weniger Waffen in den Händen von Extremist*innen bedeuten weniger Gewalt und mehr Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Grundlagen unserer Demokratie zu schützen und zu stärken.

Gemeinsam für ein sicheres, demokratisches Deutschland!

Lasst uns gemeinsam ein starkes Zeichen setzen – für mehr Sicherheit und für ein Land, in dem Rechtsextremismus keinen Platz hat. Unterstützt unsere Initiative:

Wir fordern von lokalen Behörden konsequente Maßnahmen zur Entwaffnung von Rechtsextremist*innen!

Quellen:
BMI – Evaluierungsbericht 3. WaffRÄndG (29.10.2024);

BfV: Bundesamt für Verfassungsschutz. (o.D.). Zahlen und Fakten. Bundesamt für Verfassungsschutz – Zahlen und Fakten – Zahlen und Fakten.

BMI: Bundesministerium des Innern und für Heimat. (o.D.). Maßnahmen gegen Rechtsexremismus. BMI – Alle Schwerpunkte – Maßnahmen gegen Rechtsextremismus

BMI. Bundesministerium des Innern und für Heimat (o.D.). Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html

LTO: Legal Tribune Online. (2024, Juli 01). AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-22k483623-zuverlaessigkeit-waffenrecht-afd-mitgliedschaft

MDR. (2025, Januar 05). Ersten AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt wird Waffenbesitzkarte entzogen. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/afd-waffen-entzug-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html

NTV. (2025, Februar 02). 1500 Rechtsextremisten besaßen im Jahr 2023 Schusswaffen. https://www.n-tv.de/politik/1500-Rechtsextremisten-besassen-im-Jahr-2023-Schusswaffen-article25577128.html

VGD: Verwaltungsgericht Düsseldorf. (2023, März 22). Aktenzeichen: 22 K 7087/20. https://www.justiz.nrw/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2023/22_K_7087_20_Urteil_20230307.html

Zoll Online. (o.D.). Waffenrechtlich zuständige Behörden. https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0049_waffenrechtlich_zustaendige_verwaltungsbehoerden.html#vt-sprg-1

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